26.11.2001
Pressemitteilung
Deutsche Bahn AG zeigt Fans die rote Karte
Vier Jahre lang organisierte der B.O.Z. Fan-Express für Fußballfans aus dem Ruhrgebiet Zugfahrten zu den Spielen ihrer Mannschaften. Durch die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes "von Fans - für Fans" ist es gelungen Fußball-Fanfahrten durchzuführen, während derer es in den 4 Jahren zu keinerlei "anlaßbezogenen Straftaten" kam:
keine Ausschreitungen zwischen den Fans
keine Sachbeschädigungen in den Zügen
keine Belästigungen anderer Reisender
keine Ausschreitungen auf Bahnhöfen
Der Bundesgrenzschutz (BGS) konnte auf eine Begleitung der Fahrten gänzlich verzichten. In der WAZ vom 30.11.98 bemerkte PHP H. Hochrath: "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei den B.O.Z.-Zügen unsere Präsenz unnötig ist."
Den Fans bot der B.O.Z. Fan-Express die Möglichkeit zu einem akzeptablen Preis in einer größeren Gruppe komfortabel zu Auswärtsspielen zu reisen.
Während es von Seiten der Fans, der Bundesligavereine und der Polizei und des BGS nur Lob und Anerkennung für das Projekt gab, hat die Deutsche Bahn AG in ihrem neuen, seit Januar 2001 geltenden Gruppentarif-Modell keinen Platz mehr für gewaltlos reisende Fußballfans: Nach Auslauf des alten Kooperationsvertrages und fünfmonatigen Verhandlungen mit der DB steht der B.O.Z. Fan-Express nun endgültig auf dem Abstellgleis: "Die Konzernsicherheit bewertet die Aktivitäten des B.O.Z. Fanexpress ebenfalls positiv, sieht jedoch keine Möglichkeit, sich kostenseitig zu engagieren." Der DB ist die Sicherheit in ihren Zügen und auf den Bahnhöfen keine 20 TDM im Jahr wert, die die Organisatoren des B.O.Z. Fan-Express benötigen um ihre Arbeit (wie z.B. den eigenen Ordnungsdienst in den Zügen) zu finanzieren.
Mehr Fahrgäste, mehr Umsatz und mehr Sicherheit durch ein wenig Flexibilität bei der Bereitstellung eines Sondertarifes und der organisatorischen Abwicklung der Sonderfahrten - mit der DB nicht zu machen.
Mehr Ausschreitungen und mehr Sachbeschädigungen durch unorganisert reisende Fangruppen trotz verstärkten, kostspieliegen BGS-Einsatzes werden dagegen hingenommen.